Satzung des des Kleingartenvereins „Am Waldessaum” e.V. in Wolgast

Seite 12 Vereinsvorstand (für Dunganfuhr, Lastentransporte und dergleichen) erteilen. Bei aufgeweichten Boden (z.B.: nach Regenfällen) ist das Befahren der Anlage generell untersagt. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist in der Anlage verboten! Hunde müssen an der Leine geführt werden und Hundekot ist vom Führer des Hundes umgehend zu beseitigen und sind von Spielplätzen fern zu halten. Die Unterbringung von Hunden und Katzen in Abwesenheit des Pächters oder seiner Angehörigen ist untersagt. Verstöße gegen die Regeln können zum Platzverweis der Tiere aus der KGV führen . Kleingartenanlagen sind im Frühjahr bis Herbst an Sonn- und Feiertagen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. IV. Die Umzäunung ist Bestandteil des Kleingartens. Sie ist stets im guten Zustand zu halten. Das Besitzrecht richtet sich dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Einfriedung zwischen Gärten und Vereinswegen können mit Zäunen oder lebenden Hecken so gestaltet werden, dass der Einblick in den Garten gewährleistet ist. Sie dürfen nicht höher als die in der Kleingartenanlage üblichen Zäune sein, jedoch maximal 1,50 m hoch. Einfriedungen zu den Nachbargärten dürfen 1,00 m Höhe nicht überschreiten und sollen möglichst unauffällig gestaltet werden. Die Verwendung von Stacheldraht ist innerhalb der Gartenanlage verboten. Der Heckenschnitt muss mit Rücksicht auf vorhandene Nester unserer Singvögel ausgeführt werden. In der Brutzeit dürfen keine Hecken geschnitten werden. Der Pächter ist verpflichtet, den Garten und angrenzende Wege entsprechend den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu pflegen. V. Jeder Pächter ist verpflichtet, an der Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen (siehe Satzung). Für nicht erbrachte Leistungen wird, dem Beschluss der Mitgliederversammlung entsprechend, ein finanzieller Betrag erhoben werden. VI.

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