Satzung des des Kleingartenvereins „Am Waldessaum” e.V. in Wolgast

Seite 8 Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teil. In Abwesenheit übernimmt ein Mitglied seine Aufgaben und Verantwortung. 4. Sie ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig und wacht über die Einhaltung der Satzung und prüft unangemeldet maximal 2- mal jährlich die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Vorstandes, insbesondere die Finanzwirtschaft. Über das Ergebnis wird ein Protokoll gefertigt und der Vorstand informiert. 5. Ihr obliegen insbesondere folgende Prüfungen: x Kasse x Buchführung x Verwendung der Mittel laut Satzung und Haushaltsplan x Einhaltung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes 6. Die Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich niederzulegen, vom Vorsitzenden und einem Mitglied zu unterschreiben und der Mitgliederversammlung vorzulegen. §10 Kassen- und Rechnungswesen 1. Die Finanzgeschäfte erfolgen durch den Kassierer unter Mitwirkung und Mitverantwortung des Vorsitzenden auf der Grundlage des Haushaltsplanes. Der Kreisverband/Regionalverband ist bei gegebener Veranlassung berechtigt (z.B. bei drohender Schädigung des Verbandsinteresses), die Vorlage der Kassenbücher, Konten, Belege und des Mitgliederverzeichnisses zu verlangen. § 11 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr des KGV ist das Kalenderjahr. § 12 Auflösung 1. Die Auflösung des KGV erfolgt durch Beschluss mit einer 2/3 – Mehrheit sämtlicher Mitglieder. Bei Auflösung des Vereins ist das vorhandene Sach- und Finanzvermögen, zweckgebunden der weiteren Förderung des Kleingartenwesens, dem Kreisverband/Regionalverband zur Verfügung zu stellen.

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