Satzung des des Kleingartenvereins „Am Waldessaum” e.V. in Wolgast

Seite 13 Jeder Pächter darf von dem künstlich zugeführten Wasser (Wasserleitung) nur in sparsamer Weise Gebrauch machen. VII. Der Kleingärtner, seine Angehörigen sowie Gäste sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sowie das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Lärmen, lautes und anhaltendes Musizieren, auch durch Rundfunk oder Musikapparate, Schießen und ähnliche Störungen, sind verboten. Vom 1. Mai bis zum 30. September ist die Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr einzuhalten. Während der Mittagsruhe sind laute Bauarbeiten und Rasenmähen untersagt. VIII. Den Mitgliedern des Vorstandes des Vereins und den Beauftragten des Vorstandes ist der Zutritt zum Garten zu gestatten. IX. Zu jeder Kleintierhaltung ist vorher die Genehmigung des Vorstandes einzuholen, die schriftlich zu erteilen ist. Der Umfang der Tierhaltung in den Kleingärten muss sich in solchen Grenzen halten, dass der kleingärtnerische Charakter der Anlagen gewahrt bleibt. Der Umfang der Tierhaltung wird von Fall zu Fall bei Genehmigungserteilung abgesprochen. Durch die Tierhaltung darf der Gesamteindruck der Anlage, wie auch des einzelnen Kleingartens, nicht beeinträchtigt werden. Zu diesem Zweck sind die Ställe, Tierausläufe und sonstigen für die Tierhaltung erforderlichen Einrichtungen so auszuführen, dass sie möglichst durch Grün gegen Sicht von Verkehrswegen abgedeckt werden. Um nachbarliche Unzuträglichkeiten zu vermeiden, sind die Tiere so unterzubringen, dass sie, außer Bienen, die Nachbargärten nicht aufsuchen

RkJQdWJsaXNoZXIy MTIxMjQ=