Satzung des des Kleingartenvereins „Am Waldessaum” e.V. in Wolgast

Seite 14 können und dass die Nachbarn nicht unbillig durch Geräusche, Geruchseinwirkungen, Federflug usw. belästigt werden. Die Bienenhaltung ist mit Einverständnis des Verpächters und der Gartennachbarn in jeder Kleingartenanlage zu fördern, so dass eine ausreichende Befruchtung der Blütenpflanzen gewährleistet ist. Es wird empfohlen, Bienen der sogenannten schwarmträgen Rassen zu halten. Das Halten von Großvieh (Rindvieh, Schweine, Ziegen, Schafe, Gänse, Enten und dergleichen) sowieso Katzen und Hunden ist nicht gestattet. Soweit die bisherige Kleintierhaltung mit den vorstehenden Richtlinien nicht im Einklang steht, ist darauf einzuwirken, dass sie entsprechend angeglichen wird. X. Jeder Pächter ist verpflichtet, vor der Errichtung von Baulichkeiten jeder Art, die Genehmigung des Vereinsvorstandes und des zuständigen Bauamtes einzuholen. Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen. Über die Größe von Gartenlauben, Verwendung von Baumaterial, Feuerstellen, Lichtanlagen, Abstand von Nachbarparzellen usw. bestehen baupolizeiliche Vorschriften, die in jeden Fall beachtet werden müssen. Die Nutzung von Kleingartenparzellen als Lagerplätze (Anhänger, Trailer, oder Boote) sowie die gewerbliche Nutzung oder die Errichtung von Garagen ist nicht gestattet. XI. Das Bundeskleingartengesetz und die Verfügungen dazu sind für jeden Kleingärtner des Landesverbands bindend.

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