Satzung des des Kleingartenvereins „Am Waldessaum” e.V. in Wolgast

Seite 15 Hinweise des Vorstandes zum Pächterwechsel ϭ͘ Der beabsichtigte Pächterwechsel ist dem Vorstand durch den alten Pächter schriftlich anzuzeigen. Ϯ͘ Der neue Pächter ͕ muss vor dem Kauf ͕ einen schriftlichen Antrag (Formblatt) auf Mitgliedschaft im Kleingartenverein (KGV) an den Vorstand stellen. Vor der Bestätigung der Aufnahme als Mitglied durch den Vorstand ͕ ist die Aufnahmegebühr in Höhe von 50,- Euro pro Garten (1 - 2 Personen) auf das Konto bei der Sparkasse Vorpommern IBAN: DE33 1505 0500 0380 0005 71 einzuzahlen bzw. zu überweisen. Der alte Pächter muss seinen Garten durch den Kreisschätzer schätzen lassen und trägt die Kosten der Schätzung. Der Schätzer erstellt ein Schätzprotokoll, dass 1 Jahr Gültigkeit hat. Danach ist gemäß der Richtlinie für die Schätzung von Kleingärten ein neues Schätzprotokoll anfertigen zu lassen. ϯ͘ Der alte Pächter schließt mit dem neuen Pächter einen Kaufvertrag ab. Die Kaufsumme sowie die Zählerstände für den Wasser- und Stromverbrauch zum Zeitpunkt des Verkaufs müssen eindeutig ausgewiesen sein. ϰ͘ Die Schätzungsprotokolle und Kaufverträge müssen durch den Vorstand bestätigt werden und es ist je ein Exemplar beim Vorstand zu hinterlegen. ϱ͘ Der alte Pächter erklärt schriftlich seinen Austritt aus dem KGV an de Ŷ Vorstand. ϲ͘ Nach Vorlage aller Dokumente schließt der Vorstand des KGV mit dem neuen Pächter den Pachtvertrag zur Nutzung des Kleingartens ab. ϳ͘ Die Formblätter (Aufnahmeantrag, Kaufvertrag, Pachtvertrag, etc.) sind beim Vorstand des KGV erhältlich bzw. als Download unter www.waldessaum- wolgast.de. Nur diese Vordrucke werden vom KGV akzeptiert. ϴ͘ Kleingärten sind keine Spekulationsobjekte ͘ _____________________________________________________________________________ _ Kleingartenverein „Am Waldessaum“ e.V. in Wolgast

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