Satzung des des Kleingartenvereins „Am Waldessaum” e.V. in Wolgast

Seite 2 Satzung des Kleingartenvereins: „Am Waldessaum“ e.V. in Wolgast § 1 Name und Sitz Der am 28.04.1992 in Wolgast neu gegründete Verein führt den Namen – KGV – „Am Waldessaum“ e.V. (i. f. Kleingartenverein – KGV – genannt) und ist im Vereinsregister beim zuständigen Gericht eingetragen. Der KGV tritt die Rechtsfolge der bisherigen Sparte des VKSK „Waldessaum“ Wolgast e.V. an. Der Gerichtsstand ist Greifswald. § 2 Zweck Der KGV verfolgt ausschließlich und unmittelbar Zwecke, die der Förderung des Kleingartenwesens und der Schaffung von Anlagen, die auch für die Allgemeinheit bestimmt sind, im Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele verfolgt. Der KGV ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke verwandt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden. 1. Der KGV stellt sich insbesondere folgende Aufgaben: a.) Für die Bereitstellung ͕ der für die Einrichtung von Kleingärten erforderlichen Bodenflächen und für die Beschaffung sowie Bewirtschaftung von Dauerkleingartenanlagen einzutreten. b.) Die Mitglieder fachlich zu beraten und zu betreuen. c.) Übernahme von Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben für den Kreisverband/Regionalverband, im Rahmen des vom Kreisverband/Regionalverband eingegangenen Generalpachtvertrages für Kleingartenflächen. des Kleingartenver ins:

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