Satzung des des Kleingartenvereins „Am Waldessaum” e.V. in Wolgast

2. Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet durch a.) Beendigung oder Liquidation des Vereins und Löschung desselben im Vereinsregister. b.) Tod des Mitglieds c.) Kündigung durch das Mitglied (schriftlich) d.) schriftliche Kündigung durch den Verein. Dem Pächter kann der Kleingartenpachtvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn er I. gegen den Zweck des Vereins verstößt II. die ihm aufgrund der Satzung obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt Seite 3 2. Kleingärten darf der KGV nur an Vereinsmitglieder zur Nutzung übergeben. 3. Der KGV unterstützt das Interesse der Mitglieder zur Haltung bzw. Zucht von Kleintieren und Bienen, unter Beachtung des Grundsatzes, dass der Charakter des Kleingartens erhalten bleibt. § 3 Mitgliedschaft 1. Erwerb der Mitgliedschaft a.) Mitglied kann jede volljährige Person werden, auch wenn sie keinen Kleingarten, der unter Verwaltung des KGV steht, nutzen will (fördernde oder passive Mitglieder), Jugendliche nach Vollendung des 14. Lebensjahres können ͕ mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten ͕ Mitglied werden. b.) Die Mitgliedschaft muss durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Mit Zahlung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr ist der Erwerb der Mitgliedschaft vollzogen.

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