Satzung des des Kleingartenvereins „Am Waldessaum” e.V. in Wolgast

Seite 6 6. Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens 5 Tage vor der Versammlung schriftlich per Brief oder per E-Mail an den Vorstand einzureichen. 7. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind u. a.: a.) Entgegennahme des Geschäftsberichtes, des Kassenberichtes und des Berichtes der Rechnungsprüfungsgruppe / Revision. b.) Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das folgende Geschäftsjahr. c.) Entlastung des Vorstandes. d.) Wenn erforderlich, Neuwahl des Vorstandes, der Delegierten, Mitglieder der Rechnungsprüfungsgruppe / Revision und anderer Funktionsträger außerhalb des Vorstandes. e.) Festsetzung des Beitrages, eventueller Umlagen und sonstiger Leistungen. f.) Endgültige Beschlussfassung über die Kündigung eines Mitgliedes, gemäß § 3 Abs. 2d, wenn das Mitglied die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragt g.) Beschlussfassung über eingegangene Anträge. h.) Satzungsänderungen 8. Allgemeine Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Beschlüsse zur Satzungsänderung setzen die Zustimmung einer 2/3 – Mehrheit voraus. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Soll der Austritt aus dem Kreisverband/Regionalverband beschlossen werden, ist ihnen Gelegenheit zu geben, vor Beschlussfassung dazu Stellung zu nehmen. 9. Über Mitgliederversammlungen sind Protokolle anzufertigen, die vom Schriftführer und vom Vorsitzenden zu unterschreiben sind. § 8 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus sechs Personen: x dem Vorsitzenden x und zwei stellvertretenden Vorsitzende x dem Kassierer x dem Schriftführer x dem Fachberater oder Beisitzer

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